Fassung vom 13.09.2022

§ 1 Geltungsbereich

  1. Ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertragsabschlusses mit der Wiemers Eventservice GbR im Folgenden „WES“ genannt.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

§ 2 Jugendschutzgesetz

  1. Die ist WES verpflichtet, sich an das Jugendschutzgesetz zu halten. Demnach werden Cocktails die Alkohol enthalten nur an Menschen mit einem Mindestalter von 18 Jahren ausgeschenkt.
  2. Die WES behällt sich das Recht vor das Alter der Kundinnen und Kunden vor dem Ausschank der Cocktails zu Überprüfen.

§ 3 Angebote und Vertrag

  1. Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt ausschließlich nach bestätigung durch die WES zustande.
  3. Alle Leistungen werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
  4. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die WES.

§ 4 Veranstaltungen

  1. Umfang und Dauer der Veranstaltung werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
  2. Wird eine Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, nicht durchgeführt oder storniert, behält die WES die Vergütungsansprüche, die in dem Angebot festgehalten sind, wie folgt:
    • Bei einer Stornierung bis 28 Tage sind 30% der Vergütungsansprüche zu zahlen.
    • Bei einer Stornierung bis 14 Tage sind 60% der Vergütungsansprüche zu zahlen.
    • Bei einer Stornierung ab 7 Tage sind 100% der Vergütungsansprüche zu zahlen.

§ 5 Zahlung

  1. Die Anzahlungsrechnung in Höhe von 30% der Gesamtsumme wird 28 Tage vor dem Event gestellt.
  2. Die Zahlung der Restsumme wird wird binnen 7 Tagen nach dem Event gestellt.
  3. Im Falle einer Stornierung erfolgt gegebenenfalls eine zweite Rechnungsstellung in Höhe der Vergütungsansprüche wie unter §4 Absatz 2 beschrieben.
  4. Jede Rechnung ist, wenn nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ohne Abzug zu überweisen.
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist WES berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem aktuellen Leitzins der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

§ 6 Aufbau und Lieferbedingungen

  1. Der Aufbau der Cocktailmaschine ist Bestandteil des gebuchten Cocktailpakets und erfolgt außerhalb des gebuchten Zeitraums.
  2. Der Kunde verpflichtet sich der WES mindestens 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen.
  3. Der Aufbau der Cocktailbar erfolgt ausschließlich auf Privatgrund. Darüber ist sich der Kunde bei Vertragsabschluss bewusst.
  4. Anfahrtkosten zum Veranstaltungsort werden nach Absprache ab 59494 Soest berechnet und sind nicht im Paketpreis enthalten.
  5. Der Kunde stellt der WES eine Parkmöglichkeit für ein Gespann mit PKW und Anhänger zur Verfügung. Etwaige anfallende Parkkosten sind vom Kunden zu tragen.
  6. Bauartbedingt muss der Aufbau in normal zugänglichen Räumen erfolgen. der Zugang muss ebenerdig, stufenfrei oder durch einen Fahrstuhl erreichbar sein.
  7. Kann die Bestellung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht ausgeliefert werden, ist der volle Vergütungsanspruch nach §4 Absatz 2 zu leisten.

§ 7 Haftung

  1. Die WES haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  2. Der Kunde ist für den Schutz des Fußbodens am Aufstellungsort der Bar verantwortlich und stellt bei Bedarf eine Abdeckung zur Verfügung, da eine Beschädigung z.B. von empfindlichen Parkett- oder Laminatböden durch Schmelzwasser von Eiswürfeln oder kleinere Flüssigkeitsmengen nicht ausgeschlossen werden kann. Die WES ist bemüht so sauber und sorgfältig wie möglich zu arbeiten. Wir können hier jedoch keine Haftung übernehmen.
  3. Schadensansprüche dritter trägt der Kunde.
  4. Schäden die der Kunde zu verantworten hat, werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
  5. Bei Vermittlung fremder Dienstleistungen übernimmt die WES keinerlei Haftung.

§ 8 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.